Seit dem 01.01.2023 gibt es neu die
elektronische Krankschreibung (eAU). Das bedeutet, dass die Krankschreibung
elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird und die Arbeitgeber die
Krankschreibung bei der Krankenkasse anfragen können.
Patient:innen brauchen zukünftig keinen extra Ausdruck mehr
für die Krankenkasse oder den Arbeitgeber.