
Elektronische Krankschreibung
Wie Sie wahrscheinlich aus den Medien erfahren haben, gibt es seit dem 01.01.2023 neu die elektronische Krankschreibung (eAU).
Das bedeutet, dass die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird und die Arbeitgeber die Krankschreibung bei der Krankenkasse anfragen können.
Patient:Innen brauchen zukünftig keinen extra Ausdruck mehr für die Krankenkasse oder den Arbeitgeber.
Übergangsweise werden wir im 1. Quartal 2023 noch 1 Exemplar für den Arbeitgeber mit ausdrucken.