Zentrum fuer Infektiologie Arzt mit Laborprobe

Änderung der Maskenpflicht

Zentrum für Infektiologie Ärzt:in mit Spritze

Liebe Patientinnen und Patienten,

Die Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr lief zum 2. Februar 2023 aus. Uns alle beschleicht die glückliche Ahnung: „die SARS CoV2 Pandemie nähert sich dem Ende“.

Wir möchten Ihnen allen herzlich danken für Ihr Vertrauen in uns als Ihre Partner:innen in Gesundheitsfragen während 3Jahre widriger Pandemiebedingungen, denen sich unser gesamtes Praxisteam mit COVID-Abstrich-, Infekt- und -Impf-Sprechstunde entgegengestellt hat. Danke für Ihre Mitwirkung bei Abstandsregelungen und Tragen von Masken, und für Ihr Verständnis bei vielen Einschränkungen in Sachen allgemeiner Terminvergabe und Impfstoffknappheit.

 

Vor der Impfung war die Übersterblichkeit von SARS-CoV2 ca. 20fach höher als jene von Influenza. Die Milderung der Krankheitsschwere mit Rückgang der Hospitalisierungsrate gelang nach Einführung der COVID Impfung und durch die Dominanz der milder verlaufenden Omikron Variante.

Sicherlich werden viele Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie rückblickend kritisch analysiert und dabei vielleicht für unnötig befundet werden. Sehen wir es als gesellschaftlichen Lernprozess für künftige Herausforderungen an. Letztendlich haben wir im internationalen Vergleich doch vieles richtig gemacht.

Wenn Sie durch COVID-19 den Verlust eines nahestehenden Menschen zu beklagen haben, möchten wir Ihnen unser Mitgefühl aussprechen. Wenn Sie anderweitig schwer traumatisierend unter der Pandemie gelitten haben, möchten wir Ihnen weiterhin zur Seite stehen.

Wir bedanken uns bei all unseren Kolleg:innen in der Wissenschaft, im stationären Sektor und der Pflege für die tatkräftige Zusammenarbeit und die unterstützende Vernetzung, ebenso wie bei den Entscheidungsträger:innen, allen voran dem Robert-Koch-Institut für das unermüdliche Aufarbeiten von Daten, der Gesundheitspolitik und der Kassenärztlichen Vereinigung für die Organisation der Umsetzung. Aber auch den übrigen Verantwortlichen unserer Gesellschaft: den Erzieher:innen und Lehrer:innen, bei der Polizei, der Feuerwehr und in den Versorgungseinrichtungen des täglichen Lebens gilt es unseren Dank aussprechen für ihr unermüdliches Streben zur Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens unter Pandemiebedingungen.

Für Besucher:innen, Personal und Patient:innen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen bleibt die Maskenpflicht bis zum 07.04.2023 bestehen (gemäß aktuellem Infektionsschutzgesetzt). Dies scheint uns nach all den bereits bewältigten pandemiebedingten Herausforderungen, als ein unwesentliches Überbleibsel und mit Leichtigkeit zu bewältigen.

Wir impfen Sie selbstverständlich weiter gegen COVID-19 nach den aktuellen RKI Richtlinien. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Grundimmunisierung benötigen (3 Impfungen). 

Allen Personen über 60 Jahren empfehlen wir mindestens eine Auffrischimpfung (vierte Impfung, nach 6 Monaten). Allen schwer chronisch Kranken wird eine zweite Auffrischimpfung (fünfte Impfung, nach 6 Monaten) empfohlen, das gilt vor allem für Menschen mit schwerem Immundefekt, bei denen sogar noch mehr Impfungen und weitere Therapiemaßnahmen sinnvoll sein können (Menschen nach Organtransplantation, Personen mit hochdosierter Cortison- oder anderen Immuntherapien). Bitte sprechen Sie uns bei Beratungsbedarf an, wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören.

Für Auffrischimpfungen werden Kombinations-Impfstoffe empfohlen. Wir halten nachfolgende mRNA-Impfstoffe für Sie bereit:

Alter ≥ 12 Jahre: Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder Comirnaty Original/OmicronBA.4/5;
Alter ≥ 30 Jahre: Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1, Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4/5

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team des Zentrums für Infektiologie

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