Medizinproduktesicherheit
Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) steht Ihnen bei der zfi – Zentrum für Infektiologie GmbH ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit zur Verfügung. Er nimmt gem. § 6 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017 u.a. folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes
Sie erreichen den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit über folgende E-Mail-Adresse: medizinproduktesicherheit@zfi-berlin.de
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Dies gilt zum 01.01.2017 ohne Übergangszeit.