Medizinproduktesicherheit

Medizinprodukte­sicherheit

Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiber­­verordnung (MPBetreibV) steht Ihnen bei der Zentrum für Infektiologie GmbH ein Beauftragter für Medizin­­­produkte­­sicherheit zur Verfügung. Er nimmt gem. § 6 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017 u.a. folgende Aufgaben wahr:
  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizin­­produkten
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungs­­pflichten der Anwender und Betreiber
  • Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und der Rück­ruf­­maßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizin­produkte­­gesetzes
Sie erreichen den Beauftragten für Medizin­produkte­sicherheit über folgende E-Mail-Adresse: medizinproduktesicherheit@zfi-berlin.de Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiber­verordnung (MPBetreibV) verlangt im §6, dass jede Gesundheits­­einrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicher­zustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, natur­­wissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizin­­produkte­­sicherheit bestimmt ist. Dies gilt zum 01.01.2017 ohne Übergangs­zeit.