Medizinproduktesicherheit
Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) steht Ihnen bei der Zentrum für Infektiologie GmbH ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit zur Verfügung. Er nimmt gem. § 6 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017 u.a. folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes